Barrierefreie Websites ermöglichen es allen Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – sich problemlos im digitalen Raum zu bewegen. Sie schaffen Zugänglichkeit und Teilhabe und sind Ausdruck von Respekt und Inklusion.
Barrierefreiheit erhöht nicht nur die Reichweite und Nutzerzufriedenheit, sondern zeigt, dass Sie als Unternehmen Verantwortung übernehmen und Vielfalt wertschätzen. Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit in der EU zur Pflicht. Mit einem barrierefreien Webauftritt erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern tragen aktiv zu einer gerechteren digitalen Welt bei.
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Damit digitale Angebote für alle zugänglich sind, sind gesetzliche Richtlinien und technische Standards unerlässlich. Vier der wichtigsten Normen und Standards im Bereich Barrierefreiheit sind das BFSG, WCAG, BITV und EN 301 549. Diese Normen bieten klare Anforderungen und Orientierung für barrierefreie Websites und Anwendungen.
Erfahren Sie hier mehr darüber, wie diese Richtlinien den Zugang zu digitalen Inhalten erleichtern.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 in Deutschland eingeführt und dient als Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu machen, um eine barrierefreie Teilhabe in der digitalen Welt zu gewährleisten.
Ab 2025 gilt das BFSG für bestimmte Produkte und Dienstleistungen des privaten Sektors, beispielsweise für Banken, Einzelhandel und den öffentlichen Verkehr. Die Norm legt nicht detailliert fest, wie die Barrierefreiheit umzusetzen ist, verweist jedoch auf internationale Standards wie die EN 301 549.
Web Content Accessibility Guidelines
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard des W3C-Konsortiums zur Gestaltung von barrierefreien Webinhalten. Die WCAG sind in drei Stufen (A, AA, AAA) unterteilt und bieten konkrete Anforderungen, um Webinhalte zugänglich zu gestalten, etwa für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Die WCAG umfassen Kriterien wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit und sind in vielen Ländern, darunter Deutschland, als Grundlage für gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit anerkannt.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine deutsche Verordnung, die alle öffentlichen Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die BITV basiert auf den Anforderungen der WCAG und stellt sicher, dass Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind. Sie legt fest, dass Websites mindestens die Konformitätsstufe AA der WCAG erfüllen müssen und umfasst darüber hinaus nationale Anforderungen, die auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten sind.
Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit
Die EN 301 549 ist der zentrale Standard für die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen in der EU. Sie definiert umfassende technische Anforderungen für Webseiten, Software und elektronische Geräte. Die EN 301 549 basiert ebenfalls auf den WCAG, erweitert diese aber um zusätzliche Kriterien, die auf Geräte und Anwendungen angewendet werden können. Die Norm ist für öffentliche Einrichtungen in der EU verbindlich und dient Unternehmen als Orientierung, wie barrierefreie digitale Lösungen gestaltet werden sollten.